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ZTV-Baumpflege und FLL: Was hinter den Kürzeln steckt

voller Energie verfasst von
Joschua Grun
vom
Mai 25, 2026

Auf fast jedem Angebot für Baumpflege steht inzwischen ein Satz wie „Arbeiten nach ZTV-Baumpflege und FLL“. Hausverwalter unterschreiben das, Eigentümer nicken — und kaum jemand weiß genau, was er da gerade bestätigt. Wir bekommen die Frage etwa einmal pro Woche, meistens am Telefon, oft kurz bevor jemand uns mit einem Wettbewerbsangebot vergleicht. Die ehrliche Antwort braucht ein paar Minuten. Hier ist sie.

Kurz vorweg: Die FLL ist die Fachgesellschaft, die in Deutschland die Regelwerke für Baumpflege und Baumkontrolle herausgibt. Die ZTV-Baumpflege ist eines davon — das wichtigste für die handwerkliche Ausführung. Wer „nach ZTV und FLL“ arbeitet, hält sich an einen Stand, den auch Gerichte heranziehen, wenn nach einem Schaden gefragt wird, ob der Baum richtig betreut wurde.

Wer ist die FLL eigentlich?

FLL steht für Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., mit Sitz in Bonn. Es ist ein Fachverein, in dem Wissenschaft, Verwaltung, Versicherer und ausführende Betriebe gemeinsam erarbeiten, was bei der Pflege von Bäumen und Grünflächen der aktuelle Stand der Technik ist.

Das klingt erstmal akademisch, hat aber sehr praktische Folgen. Die FLL-Regelwerke gelten in Deutschland als anerkannte Regeln der Technik. Das ist ein juristischer Begriff aus der VOB, also der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Wer nach anerkannten Regeln der Technik arbeitet, hat im Streitfall einen sehr starken Stand. Wer es nicht tut, muss erklären, warum sein Vorgehen trotzdem fachgerecht war.

Für Bäume gibt die FLL im Wesentlichen drei Regelwerke heraus, die Sie in Angeboten und Gutachten immer wieder lesen werden:

  • die ZTV-Baumpflege — wie wird gearbeitet, was darf gemacht werden, was nicht
  • die FLL-Baumkontrollrichtlinie — wie wird kontrolliert, wie oft, mit welcher Dokumentation
  • die FLL-Baumuntersuchungsrichtlinie — was passiert, wenn nach der Kontrolle Zweifel bleiben und der Baum eingehender geprüft werden muss

Die ersten beiden begegnen Ihnen als Hausverwalter oder Eigentümer am häufigsten. Wir schauen sie uns nacheinander an.

Die ZTV-Baumpflege: das Handbuch für die saubere Arbeit am Baum

Der vollständige Name ist sperrig: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“. Aktuell gilt die Ausgabe 2017 (6. Auflage), herausgegeben von der FLL. Sie ersetzt die Ausgabe von 2006 und ist inhaltlich deutlich überarbeitet — wer noch nach dem alten Stand arbeitet, ist nicht mehr aktuell.

Die ZTV-Baumpflege beschreibt, wie eine fachgerechte Pflegemaßnahme aussehen muss. Wer Baumpflege nach ZTV anbietet, hält sich an diese Vorgaben. Sie regelt:

  • welche Schnittarten erlaubt sind und welche nicht
  • wie ein Schnitt technisch ausgeführt wird — etwa der Schnitt am Astring statt bündig am Stamm
  • was Jungbaumpflege, Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitt, Kronensicherungsschnitt und Sofortmaßnahmen nach Sturmschäden konkret bedeuten
  • welche Anforderungen an die ausführende Firma gestellt werden — Qualifikation, Ausrüstung, Dokumentation
  • wie die Leistung am Ende abgerechnet und abgenommen wird

Ein konkretes Beispiel, das in der Praxis oft schiefgeht: Totholz aus einer Krone darf nicht bündig am Stamm abgeschnitten werden. Der richtige Schnitt sitzt am Astring — das ist die kleine Verdickung am Astansatz. Genau dort liegt das Gewebe, mit dem der Baum die Wunde selbst verschließt. Wer bündig schneidet, verletzt diese Zone. Die Wunde überwallt nicht sauber, sondern fault von innen weiter. Zwei Jahre später hat der Baum ein Loch im Stamm, das niemand mehr sieht — und das genau dort sitzt, wo wir eine Säge angesetzt haben.

Solche Details stehen in der ZTV. Wer sich daran nicht hält, arbeitet schneller und billiger. Sie sehen den Schaden erst nach Jahren. Wir sehen ihn jedes Jahr in unseren Kontrollen, oft an Bäumen, die vor sechs oder acht Jahren ein Wettbewerbsangebot „nach Augenmaß“ bekommen haben.

Was nicht mehr in der ZTV steht

In der überarbeiteten Fassung 2017 sind Kronenauslichtung, Kronenregenerationsschnitt und Kronensicherungsschnitt als eigenständige Leistungen herausgenommen worden. Auch die Kronenverankerung ist nicht mehr in der ZTV enthalten. Das heißt nicht, dass diese Arbeiten verboten sind — sie sind nur eigenständige Leistungen, die separat beauftragt und beschrieben werden. Wenn ein Angebot „Kronenauslichtung pauschal“ enthält, ohne diese Leistung sauber zu beschreiben, lohnt sich eine Nachfrage.

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie: das Regelwerk für die Verkehrssicherheit

Die zweite wichtige Säule ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie, vollständiger Titel: „Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“. Aktuell gilt die Ausgabe 2020 (3. Auflage). Auch hier hat sich gegenüber den Vorgängern einiges verschoben — wer mit einer Kontrolle nach Stand 2010 hantiert, ist nicht mehr auf der sicheren Seite.

Diese Richtlinie ist das, was Sie als Hausverwalter im Schadensfall braucht. Sie regelt:

  • was eine Regelkontrolle ist — die routinemäßige Sichtprüfung in festgelegten Abständen
  • was eine Zusatzkontrolle ist — etwa nach Sturm, nach Baumaßnahmen im Wurzelbereich oder nach einem Schadensereignis
  • in welchen Intervallen kontrolliert werden muss, abhängig von Vitalität des Baumes und Gefährdungspotenzial des Standorts
  • welche Qualifikation der Baumkontrolleur haben muss
  • wie die Kontrolle dokumentiert wird, damit sie im Streitfall belastbar ist

Der zentrale Gedanke dahinter kommt aus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof verlangt vom Baumhalter keine Garantie, dass nie etwas passiert. Verlangt wird das, was ein vernünftiger Eigentümer tun würde — und genau das definiert die FLL-Baumkontrollrichtlinie. Wer regelmäßig nach dieser Richtlinie kontrolliert und das schriftlich dokumentiert, hat im Schadensfall einen sehr soliden Stand. Wer es nicht macht, muss erklären, warum nicht.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Eine pauschale Antwort gibt die Richtlinie bewusst nicht. Die Intervalle hängen von zwei Achsen ab: Zustand des Baumes (vital, mit Auffälligkeiten, geschädigt) und Gefährdung des Standorts (gering, mittel, hoch). Ein vitaler Bergahorn im Innenhof einer Wohnanlage, an dem niemand spielt, wird seltener kontrolliert als die gleiche Baumart über dem Mieterparkplatz an einer befahrenen Straße.

In der Praxis liegen die Kontrollabstände für Bäume an Wohnanlagen meistens bei ein bis zwei Jahren — bei auffälligen Bäumen kürzer. Was im konkreten Fall richtig ist, kommt aus der ersten Kontrolle: Wir nehmen den Bestand auf, bewerten Vitalität und Standort, und schlagen einen Kontrollrhythmus vor, der zum Bestand passt. Pauschal „alle drei Jahre“ ist meistens zu lang.

Was das für Sie als Auftraggeber konkret bedeutet

Wenn Sie ein Angebot vor sich haben, das sich auf ZTV und FLL beruft, lohnt es sich, drei Dinge nachzuhalten:

  1. Welche FLL-Qualifikation hat der ausführende Betrieb? „FLL-zertifizierter Baumkontrolleur“ ist ein konkreter Lehrgang mit Prüfung — kein Marketing-Label. In Schleswig-Holstein haben das nur wenige Anbieter. Lassen Sie sich das Zertifikat im Zweifel zeigen.
  2. Wie wird dokumentiert? Eine FLL-Kontrolle ohne schriftlichen Bericht ist im Haftungsfall wertlos. Sie brauchen ein Protokoll pro Baum, mit Foto, Befund und Empfehlung — kein mündliches „Sieht gut aus“.
  3. Welcher Stand der ZTV? Wenn ein Angebot „nach ZTV-Baumpflege 2006“ argumentiert, ist es veraltet. Aktuell ist die Ausgabe 2017.

Das sind die drei Fragen, die in zwei Minuten zeigen, ob jemand wirklich nach den Regelwerken arbeitet oder die Kürzel nur als Etikett verwendet.

Wenn Sie tiefer einsteigen wollen, welche Merkmale jenseits der Regelwerke einen seriösen Anbieter ausmachen — Qualifikation, Vor-Ort-Besichtigung, Versicherung, Dokumentation — haben wir das in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Seriösen Baumpfleger erkennen: 7 prüfbare Merkmale.

Wie eine Kontrolle bei uns abläuft

Wir arbeiten ausschließlich nach ZTV-Baumpflege in der aktuellen Fassung und nach FLL-Baumkontrollrichtlinie 2020. Joschua ist FLL-Baumkontrolleur und European Tree Worker — das heißt: die Kontrolle macht jemand, der den Lehrgang inklusive Prüfung abgelegt hat, nicht ein angelernter Helfer. Für die Baumkontrolle in Schleswig-Holstein ist diese Doppelreferenz inzwischen Standard, an den sich auch Bauämter und Versicherer halten.

Eine typische Regelkontrolle dauert pro mittelgroßem Baum 10 bis 20 Minuten. Wir gehen den Baum von vier Seiten an, prüfen Wurzelanlauf, Stamm, Kronenansatz und Hauptäste. Auffälligkeiten werden fotografiert. Sie bekommen anschließend pro Baum ein Protokoll mit Befund, Empfehlung und vorgeschlagenem Folgetermin. Bei Bedarf inklusive Karte mit Standorten — das ist die Grundlage für ein einfaches Baumkataster.

FAQ — Häufige Fragen

Ist ZTV-Baumpflege ein Gesetz?

Nein. Die ZTV-Baumpflege ist ein Regelwerk der FLL, kein Gesetz. Sie hat aber den Status der anerkannten Regeln der Technik — das heißt, sie ist die Messlatte, an der Gerichte und Sachverständige fachgerechte Arbeit beurteilen. Wer dagegen verstößt, muss im Streitfall sehr gut erklären können, warum.

Reicht eine Kontrolle durch den Hausmeister aus?

Eine kurze Sichtprüfung durch den Hausmeister kann sinnvoll sein — ersetzt aber keine FLL-Regelkontrolle. Die FLL-Richtlinie verlangt eine qualifizierte Bewertung. Ohne entsprechende Schulung sehen Sie viele Schäden schlicht nicht, weil Sie nicht wissen, wonach Sie suchen — zum Beispiel beginnende Stammfußfäule am Wurzelanlauf oder Rissbildung in 12 Metern Höhe.

Was passiert, wenn ich gar nicht kontrollieren lasse?

Solange nichts passiert: nichts. Sobald ein Ast oder Baum jemanden oder etwas trifft, fragt die gegnerische Versicherung als Erstes, wann der Baum zuletzt kontrolliert wurde und ob das schriftlich dokumentiert ist. Können Sie das nicht belegen, geht die Beweislast schnell zu Ihren Lasten — und damit oft die Schadenssumme. Wir haben Fälle erlebt, in denen aus einem versäumten Pflegeschnitt im Schadensfall eine fünfstellige Forderung wurde — Auto, Dach und ein Personenschaden addieren sich schneller, als man glaubt.

Brauche ich beide Regelwerke — ZTV und FLL-Kontrollrichtlinie?

Wenn Sie Bäume haben, an denen sowohl gearbeitet als auch kontrolliert wird (und das gilt für die meisten Wohnanlagen), berührt Sie beides: ZTV für jede Pflegemaßnahme, Kontrollrichtlinie für die regelmäßige Sicherheitsprüfung. Sie müssen das nicht selbst kennen — Ihr ausführender Betrieb muss.

Gilt das auch für Privatgärten?

Rechtlich sind Privatgärten etwas anders gestellt als öffentlich zugängliche Flächen. Wenn aber Ihr Baum über einen Gehweg, eine Straße oder ein Nachbargrundstück reicht — und das tun große Bäume schnell —, sind Sie genauso in der Verkehrssicherungspflicht wie jeder andere Baumhalter. Die Regelwerke gelten dann sinngemäß.

Weiterführend

Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Bestand steht

Wir kommen kostenlos vorbei, schauen uns Ihren Baumbestand vor Ort an und sagen Ihnen, was die Regelwerke für genau Ihre Situation bedeuten — welche Kontrollabstände sinnvoll sind, welche Pflegeschritte anstehen, welche nicht. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung und können in Ruhe entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.

Ein praktischer Hinweis zur Zeitplanung: Wer im Herbst nach dem ersten Sturm anruft, steht in der Warteschlange — dann wollen alle gleichzeitig einen Termin. Wer im Frühsommer oder August eine Kontrolle vereinbart, hat das Protokoll vor der Sturmsaison im Haus und kann erkannte Maßnahmen geordnet abarbeiten lassen.

Eine Vor-Ort-Besichtigung können Sie unter 0152 26730591 oder über das Kontaktformular anfragen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen wenden Sie sich an einen Fachanwalt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie erreichen uns von montags bis freitags zwischen 10:00 und 14:00 Uhr
Telefonnummer: 0431 / 55699981
E-Mailadresse: info@baumpflege-grun.de
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