Den genauen Ablauf finden Sie hier:
Ablauf ansehenDas Entfernen von Bäumen ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit erlaubt, also vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar.
Viele Bäume dürfen einfach so gefällt werden, einige benötigen jedoch eine Genehmigung, zum Beispiel, wenn sie ortsbildprägend sind oder aufgrund ihrer Größe geschützt sind. Dies ist in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich geregelt.
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