Wir starten mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Termin. Am Ausführungstag übernehmen wir alles – von der Absicherung bis zur Entsorgung. Sie müssen nicht vor Ort sein.
Ablauf ansehenBaumfällungen sind außerhalb der Vogelschutzzeit zulässig – vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar. In Ausnahmefällen sind Fällungen auch ganzjährig möglich, z. B. bei akuter Gefahr.
Nein. Genehmigungspflichten variieren je nach Kommune und Baumart. Wir prüfen für Sie, ob eine Genehmigung notwendig ist, und unterstützen bei der Abstimmung mit den Behörden.
Holz kann vor Ort belassen, auf Brennholzlänge geschnitten oder vollständig abgefahren und weiterverarbeitet werden. Wir richten uns nach Ihren Anforderungen.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Schreiben Sie uns
info@baumpflege-grun.de oder rufen Sie uns unter
0431 / 55699981 an.