Termin vereinbaren
Termin vereinbaren
Fachgerechte Baumpflege zu JEDER Jahreszeit. Auch im Sommer ist der Baumschnitt erlaubt und sogar besser für viele Bäume. Hier Termin sichern.
Fachgerechte Baumpflege zu JEDER Jahreszeit. Auch im Sommer ist der Baumschnitt erlaubt und sogar besser für viele Bäume. Hier Termin sichern.
Unsere aktuelle Nummer ist vorübergehend nicht erreichbar. Wir arbeiten bereits an der Behebung des technischen Problems.
Bis dahin erreichen Sie uns unter: 0152 26730591.
Alternativ stehen wir Ihnen wie gewohnt über WhatsApp, E-Mail oder unser Kontaktformular zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Baumpflege im Sommer

voller Energie verfasst von
Joschua Grun
vom
Mai 18, 2026

Was geht — und was wirklich erlaubt ist

Ein Anruf, der hier jedes Jahr im Juni mehrfach kommt: "Wir haben einen Ast über dem Spielplatz, der hängt durch — aber im Sommer darf man ja sowieso nichts machen, oder?" Die kurze Antwort: Doch, eine ganze Menge. Die längere Antwort steht in den nächsten Abschnitten.

Der Mythos vom kompletten Schnittverbot zwischen März und September hält sich hartnäckig. Er kostet Hausverwaltungen und Eigentümer jedes Jahr Geld, weil Bäume vier Monate länger als nötig vor sich hin wachsen, Schäden unentdeckt bleiben und Termine sich im Spätherbst stauen, wenn alle gleichzeitig wollen. Dabei ist Baumpflege im Sommer rechtlich klar geregelt — und fachlich für viele Maßnahmen sogar besser als der Winter.

Was § 39 BNatSchG wirklich sagt

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in § 39 Abs. 5, Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September "abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen". Das ist die Stelle, an der die meisten aufhören zu lesen — und genau hier wird es interessant. Der Gesetzestext geht nämlich weiter: "Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."

Auf Deutsch heißt das: Was verboten ist, ist die Kappung (Beseitigung von Hauptachsen ohne fachgerechten Schnitt auf ableitenden Ast), das Auf-den-Stock-Setzen, das komplette Beseitigen. Was erlaubt ist, sind schonende Form- und Pflegeschnitte: Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Gebäudefreistellung, das Entfernen von einzelnen problematischen Ästen. Und was zusätzlich erlaubt ist, sind Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit — und dazu gehört ausdrücklich auch die Kroneneinkürzung, wenn sie der Sicherheit dient. Gerade auf Wohnanlagen, an Spielplätzen, über Parkplätzen oder Gehwegen ist das der entscheidende Punkt: Wenn ein Ast in ein Fenster wächst, wenn das Lichtraumprofil über einer Zufahrt nicht mehr passt, wenn ein Starkast über einem Carport hängt — das sind keine "geplanten Pflegeeingriffe", sondern Verkehrssicherung. Und die ist auch im Sommer rechtlich abgedeckt.

Die Antwort auf die häufigste Suchanfrage — Baum schneiden im Sommer erlaubt? — ist also nicht "nein", sondern "kommt drauf an, was und warum".

Wichtig bleibt der allgemeine Artenschutz nach § 44 BNatSchG. Der gilt ganzjährig. Bevor wir im Sommer auf einen Baum steigen, schauen wir uns die Krone an: Brutaktivität, Nester, auffliegende Vögel. Wenn dort gerade ein Habicht brütet, schneiden wir nicht — egal was im Vertrag steht.

Welche Arbeiten im Sommer fachlich sinnvoll sind

Es gibt Maßnahmen, die im Sommer nicht nur erlaubt, sondern fachlich besser sind als im Winter. Mit Laub sieht man Dinge, die im kahlen Zustand verborgen bleiben.

Totholzentfernung

Totes Holz in der Krone zeigt sich am sichersten, wenn alles andere belaubt ist. Was im Frühling nicht ausgetrieben hat, hängt jetzt grau und blattlos zwischen grünen Ästen. Bei einem mittleren Bergahorn auf einem Wohnanlagen-Innenhof haben wir auf diese Weise letzten Juli sieben Totäste über 5 cm Stärke identifiziert — vom Boden aus, mit Fernglas. Im Februar hätten wir die Hälfte übersehen. Totholz herauszunehmen ist ein klassischer Pflegeschnitt im Sinne des Gesetzes und ganzjährig erlaubt.

Lichtraumprofil und Gebäudefreistellung

Äste, die in Fenster wachsen, über Hauseingänge hängen oder unter die 4,5-Meter-Marke über der Fahrbahn (Standardwert für öffentliche Straßen) sinken, müssen weg. Das ist Verkehrssicherung — egal welcher Monat im Kalender steht. Wir machen das im Sommer gezielt und punktuell, also nicht als Radikalschnitt der gesamten Krone, sondern als saubere Einzelmaßnahme am betroffenen Ast. Damit fallen wir klar unter die Ausnahmen für Pflege- und Sicherungsschnitte.

Einkürzungen im Fein- und Schwachastbereich

Hier wird es oft verwechselt. Im Volksmund heißt jede Verkleinerung der Krone "Einkürzung" — fachlich sind das aber zwei verschiedene Maßnahmen. Wenn wir einzelne Astenden auf ableitenden Ast einkürzen, im Fein- und Schwachastbereich bleiben (Astdurchmesser bis 5 cm) und den arttypischen Habitus erhalten, ist das nach ZTV-Baumpflege ein Pflegeschnitt und damit ein schonender Form- und Pflegeschnitt im Sinne von § 39 BNatSchG. Diese Arbeiten gehen ganzjährig — auch im Sommer.

Etwas anderes ist die Kroneneinkürzung als Sondermaßnahme, also Schnitte im Grob- und Starkastbereich (über 5 cm), die den Habitus deutlich verändern. Das ist nach ZTV 2017 ein stark eingreifender Schnitt. Im Sommer ist er nur zulässig, wenn er der Verkehrssicherheit dient — etwa wenn die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nach Eingehender Untersuchung nicht anders zu erhalten ist. Solche Sondermaßnahmen planen wir, soweit möglich, in den Winter. Aber wenn es um Sicherheit geht, gehen wir auch im Juli auf den Baum.

Die klare Grenze zur fachlich verbotenen Kappung: Bei jeder Einkürzung — Pflegeschnitt oder Sondermaßnahme — wird auf einen ableitenden Ast geschnitten, der mindestens ein Drittel des Durchmessers des entfernten Astes hat. Sonst entstehen Stummel, Stresstriebe, Fäule. Das ist die Linie, die wir nicht überschreiten.

Längere Pflegeintervalle und gesündere Bäume

Der Sommerschnitt hat zwei handfeste Vorteile, die direkt im Pflegebudget ankommen: Schnittwunden heilen schneller, und der Baum wächst nicht so schnell wieder nach.

Im Sommer steht der Baum im Saft. Das Kambium — die Gewebeschicht zwischen Rinde und Holz — ist aktiv und bildet sofort Wundgewebe. Eine saubere Schnittstelle aus dem Juli beginnt schon im Spätsommer zu überwallen, holzzersetzende Pilze haben es deutlich schwerer einzudringen. Bei einem Winterschnitt liegt dieselbe Wunde dagegen drei bis vier Monate offen, bevor der Baum überhaupt anfängt zu heilen. Für Sie heißt das: weniger Faulstellen, weniger Folgeschäden — und ein vitaler Bestand, der seinen Wert behält, statt nach Jahren als Risikobaum aus Sicherheitsgründen gefällt werden zu müssen.

Der zweite Punkt ist der, der sich direkt im Geldbeutel zeigt: Ein Winterschnitt löst im Frühjahr starken Neuaustrieb aus. Der Baum reagiert mit Wassertrieben und stresstypischem Wuchs an den Schnittstellen — gerade bei Linde, Ahorn und Weide besonders ausgeprägt. Die ganze Arbeit ist nach wenigen Jahren wieder fällig, weil der Baum die Krone schon wieder zugewachsen hat. Im Sommer geschnitten passiert das nicht. Der Baum kann auf den Eingriff in derselben Saison nicht mehr mit kräftigem Austrieb antworten, das Wachstum wird gebremst. Konkret bedeutet das: Wo bei einem Winterschnitt verhältnismäßig schnell die nächste Pflege ansteht, halten Sommerschnitte deutlich länger. Auf einen Bestand von zwanzig oder dreißig Bäumen gerechnet, summiert sich das über die Jahre erheblich.

Kontrolle des belaubten Zustands

Eine FLL-Baumkontrolle im belaubten Zustand sieht andere Dinge als eine im unbelaubten. Asymmetrische Kronenentwicklung, Trockenstress-Symptome, Pilzfruchtkörper, die nur kurze Zeit sichtbar sind, Schädlingsbefall — all das zeigt sich zwischen Mai und September. Wer seinen Bestand nur im Winter kontrollieren lässt, hat eine Lücke. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie sieht für Bäume mit Vitalitätsdefiziten in hoher Gefährdungslage halbjährliche Kontrollen vor — idealerweise eine belaubt, eine unbelaubt.

Trockenstress und Schädlinge

Die letzten Sommer haben gezeigt, was Hitze mit dem Bestand macht. Buchen verlieren im Juli plötzlich Blätter. Lindenkronen werden licht. Eichen zeigen Eichenprozessionsspinner-Befall, der ohne sofortige Reaktion zum Problem für Anwohner wird. Diese Diagnosen sind nur im Sommer möglich. Wer die Saison ungenutzt lässt, verliert wertvolle Reaktionszeit.

Was im Sommer wirklich nicht geht

Es gibt klare Grenzen, und die halten wir auch ein. Verboten ist im Verbotszeitraum:

  • Kappung von Hauptachsen ohne fachgerechten Schnitt auf ableitenden Ast — diese Maßnahme ist auch außerhalb der Vogelschutzzeit nach ZTV-Baumpflege fachlich falsch
  • Habitus-verändernde Eingriffe ohne Verkehrssicherungsgrund (planbare große Rückschnitte gehören in den Winter)
  • Komplette Fällungen ohne behördliche Befreiung — außer als Not- und Gefahrenfällung zur akuten Verkehrssicherung
  • Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gebüschen
  • Eingriffe, bei denen aktive Brut- oder Lebensstätten zerstört werden

Wenn auf einem Grundstück tatsächlich ein Baum gefällt werden muss und es kein akuter Notfall ist, geht das in der Regel erst ab Oktober. Wir empfehlen Hausverwaltungen deshalb, geplante Fällungen frühzeitig in den Spätsommer-Kalender einzutragen — Fällantrag bei der Unteren Naturschutzbehörde dauert je nach Gemeinde zwei bis sechs Wochen, und im Oktober wollen alle gleichzeitig.

Warum der Sommer für Hausverwaltungen strategisch klug ist

Der Spätherbst und Winter sind unsere Hochsaison. Jeder Verwalter, der seine Pflichten erst im Oktober angeht, konkurriert mit allen anderen um dieselben Termine. Das treibt nicht nur die Wartezeit nach oben, sondern auch die Preise.

Wer die Sommermonate strategisch nutzt — Kontrolle im Juni, Pflegeschnitte und Lichtraumprofilarbeiten im Juli und August, geplante Fällungen mit fertigem Antrag ab Oktober — bekommt bessere Termine, ruhigere Abläufe und einen sauberen Zustandsbericht in der Hand, bevor die Sturmsaison anfängt. Statt im November unter Zeitdruck zu reagieren, ist die Verkehrssicherungspflicht dann längst erfüllt und dokumentiert.

Dabei lohnt sich ein Blick auf die Größenordnungen: Eine FLL-Baumkontrolle für einen typischen Wohnanlagen-Bestand kostet einen klar kalkulierbaren Festbetrag — die Schadensfolge eines einzelnen unbeobachteten Astbruchs bewegt sich schnell in einer ganz anderen Größenordnung. Wer eines gegen das andere abwägt, kommt selten zu dem Schluss, dass Warten die günstigere Option ist.

Dazu kommt: Ein Baumkontrollbericht aus dem Sommer ist im Streitfall genauso valide wie einer aus dem Winter. Im Gegenteil — wer dokumentieren kann, dass im belaubten Zustand kontrolliert wurde, hat einen sauberen Nachweis seiner Verkehrssicherungspflicht.

Was Sie als Eigentümer oder Verwalter selbst beobachten können

Zwischen den professionellen Kontrollen lohnt sich der eigene Blick. Achten Sie im Sommer auf:

  • Tote Äste im belaubten Zustand — graue, blattlose Bereiche in einer ansonsten grünen Krone
  • Pilzfruchtkörper am Stammfuß oder Wurzelanlauf — Hallimasch, Brandkrustenpilz, Riesenporling. Wenn so etwas erscheint, ist die Lage meist ernster, als es aussieht.
  • Asymmetrisches Kronenbild oder hängende Äste — vor allem nach windigen Nächten
  • Trockenstress-Zeichen — schlaff hängende Blätter, frühe Vergilbung, Welke an einzelnen Kronenteilen. Blattabwurf im Juli oder August ist schon ein Spätsymptom.
  • Risse im Stamm oder am Wurzelanlauf — der Wurzelanlauf ist der Übergang vom Stamm in die Wurzeln und der häufigste Ort versteckter Schäden

Wenn Sie eines dieser Anzeichen sehen, ist es kein Grund zur Panik, aber ein Anlass für eine fachliche Einschätzung. Vor allem Pilzfruchtkörper sollten nicht entfernt werden, bevor sie ein Fachmann gesehen hat — sie sind diagnostisch wertvoll und sagen oft mehr aus als jedes Messgerät.

Diese Symptome verschwinden nicht von selbst. Pilzfruchtkörper am Wurzelanlauf zeigen, dass im Holz bereits ein Zersetzungsprozess läuft — wie weit, lässt sich nur durch eine Eingehende Untersuchung klären. Trockenstress, der unbeobachtet bleibt, schwächt die Vitalität über Jahre und macht den Baum anfälliger für Sekundärschäden. Beobachtung ohne fachliche Einschätzung verschiebt das Problem nur.

Wann ein Profi ran muss

Bei zwei Konstellationen sollte spätestens jetzt jemand mit Fachqualifikation kommen: Wenn der Baum öffentlich zugänglich ist und über fünf Meter hoch — das gilt für so gut wie alle Bäume auf Wohnanlagen, Gewerbegrundstücken, an Straßen. Und wenn an einem Baum sichtbare Schadenssymptome auftreten, deren Schwere Sie nicht selbst einschätzen können.

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt nicht, dass Sie jeden Baum selbst kontrollieren. Sie verlangt, dass kontrolliert wird — und zwar fachlich qualifiziert. Wer das an einen FLL-Baumkontrolleur überträgt, dokumentiert dies sauber und handelt nach dem Bericht, ist auf der rechtssicheren Seite. Wer im Schadensfall einen Sichtprüfungs-Vermerk vom Hausmeister vorlegt, hat ein Problem.

Konkret heißt das im Schadensfall: Die Haftpflicht prüft, ob die Verkehrssicherungspflicht dokumentiert erfüllt wurde. Wenn nicht, kann sie die Leistung kürzen oder verweigern — und der Halter haftet im Zweifel persönlich. Bei einem Ast, der auf ein parkendes Auto fällt, geht es schnell um vierstellige Beträge. Bei Personenschaden um ein Vielfaches davon. Eine fachgerechte Kontrolle ist demgegenüber ein überschaubarer und vor allem planbarer Posten.

FAQ — Häufige Fragen zur Baumpflege im Sommer

Darf ich meinen Baum im Sommer überhaupt schneiden lassen?

Ja, in den meisten Fällen. § 39 Abs. 5 BNatSchG verbietet die Kappung und das Beseitigen von Bäumen, erlaubt aber ausdrücklich schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung und zur Verkehrssicherheit. Totholzentfernung, Lichtraumprofilschnitt, Gebäudefreistellung — all das geht ganzjährig.

Was darf man im Sommer am Baum konkret machen?

Pflegeschnitte (Totholz, Reibäste, Einkürzungen im Fein- und Schwachastbereich bis 5 cm), Lichtraumprofil-Arbeiten, Gebäudefreistellung, Sichtkontrollen, eingehende Untersuchungen. Stark eingreifende Maßnahmen wie Kroneneinkürzung im Grob- oder Starkastbereich gehen im Sommer nur mit Verkehrssicherungsgrund. Was generell nicht geht: Fällungen ohne Befreiung, Auf-den-Stock-Setzen, Kappung.

Heilen Schnittwunden im Sommer wirklich besser?

Ja. In der Vegetationsphase ist das Kambium aktiv, Wundgewebe bildet sich sofort, Abwehrstoffe werden über den Saftstrom direkt zur Wunde transportiert. Ein Winterschnitt liegt dagegen Monate offen, bevor die Überwallung beginnt. Dazu kommt: Im Sommer geschnittene Bäume reagieren mit deutlich weniger Neuaustrieb als im Winter geschnittene — das Wachstum wird gebremst, der Schnitt hält länger.

Was passiert, wenn in der Krone Vögel brüten?

Dann wird nicht geschnitten. § 44 BNatSchG verbietet ganzjährig die Beschädigung von Lebensstätten. Bevor wir auf einen Baum steigen, prüfen wir die Krone auf aktive Brut. Bei Brutverdacht vertagen wir die Maßnahme. Ausnahme: akute Gefahr, dann wird gehandelt.

Ist eine Fällung im Sommer möglich?

Nur in zwei Fällen: als Not- und Gefahrenfällung zur akuten Verkehrssicherung, oder mit einer Befreiung nach § 67 BNatSchG, die bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt wird. Geplante Fällungen ohne Eilbedürftigkeit gehören in den Zeitraum ab dem 1. Oktober. Den Fällantrag sollten Sie bereits im Sommer stellen, sonst werden die Termine im Herbst knapp.

Warum empfehlen Sie eine Baumkontrolle gerade im Sommer?

Weil der belaubte Zustand andere Symptome zeigt als der unbelaubte: Totäste in der Krone, Trockenstress, Pilzbefall, asymmetrisches Wachstum. Die FLL-Baumkontrollrichtlinie sieht für Bäume mit Vitalitätsdefiziten in hoher Gefährdungslage halbjährliche Kontrollen vor. Wer nur im Winter kontrolliert, hat eine diagnostische Lücke.

Weiterführend

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Bestand handlungsbedürftig ist

Wir kommen kostenlos vorbei, schauen uns die Bäume an und sagen Ihnen, was rechtlich und fachlich geht. Wenn nichts gemacht werden muss, sagen wir das auch — wir haben keinen Auftragsdruck, der uns dazu zwingt, Eingriffe zu empfehlen, die der Baum nicht braucht.

Was Sie nach der Vor-Ort-Besichtigung in der Hand haben, ist eine schriftliche Einschätzung mit konkreten Empfehlungen und einem nachvollziehbaren Angebot für die anstehenden Maßnahmen — verwendbar für die Eigentümerversammlung, für die Hausakte, für das Gespräch mit der Versicherung.

Termine vereinbaren Sie unter 0152 26730591 oder über das Kontaktformular. Wir arbeiten im Großraum Kiel, Rendsburg-Eckernförde und im Kreis Plön — wenn Ihr Objekt weiter weg liegt, sagen Sie das einfach dazu, dann klären wir, ob es passt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick zu den geltenden Regelungen, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Streitfällen oder Genehmigungsfragen wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde oder einen Fachanwalt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie erreichen uns von montags bis freitags zwischen 10:00 und 14:00 Uhr
Telefonnummer: 0160 93103853
E-Mailadresse: info@baumpflege-grun.de
© Copyright 2024 - Baumpfleger Joschua Grun
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram